Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist eine breit angelegte Ausbildung, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeit in verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kinderkrippen, betreuenden Grundschulen, Jugendzentren, Familienzentren, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen befähigt.
Die Fachschule für Sozialwesen bietet sowohl eine Vollzeit- als auch eine Teilzeitausbildung an. Durch die Teilzeitausbildung wird über den Quereinstieg ein neuer Personenkreis für die Ausbildung gewonnen.
Durch die damit verbundene Teilzeitbeschäftigung in sozialpädagogischen Einrichtungen ist eine finanzielle Grundsicherung gegeben. Dieses Angebot motiviert auch zunehmend mehr Männer, sich für den Beruf des Erziehers zu entscheiden.
Übergreifendes Ziel der Ausbildung stellt dar, dass die Studierenden vor allem pädagogische Kompetenzen im Umgang mit Menschen in unterschiedlichen Lebenszusammenhängen erwerben.
Hier legen wir besonderen Wert auf die Verknüpfung der persönlichen Entwicklung mit dem Erwerb beruflicher Qualifikation.
Der Unterricht in der Fachschule bietet durch handlungsorientierte Aufgabenfelder eine praxisnahe Ausbildung, deren fundamentale Leitlinien die Kompetenzorientierung, Handlungsorientierung und die Individualisierung von Lern- und Entwicklungsprozessen unserer Studierenden sind.
Alle drei Ausbildungsorganisationsformen haben die gleichen Zugangsvoraussetzungen, die gleichen Inhalte und führen zur gleichen Qualifikation. Sie entscheiden sich für die Organisationsform, die am besten zu Ihrer momentanen Lebenslage passt
VERGLEICH DER VERSCHIEDENEN AUSBILDUNGSFORMEN
Vollzeitausbildung - praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)- Berufsbegleitende Ausbildung (TZ)
Vollzeitausbildung:
Das Angebot richtet sich an Interessierte, die eine vollschulische Ausbildung bevorzugen. Sie nehmen über zwei Jahre am Unterricht teil und absolvieren pro Ausbildungsjahr ein sechswöchiges Blockpraktikum. Auf die theoretische Abschlussprüfung folgt das Herzstück der Ausbildung im dritten Ausbildungsabschnitt: das Berufspraktikum mit dem Ziel der Prüfung zur staatlichen Anerkennung.
PivA:
Das Angebot richtet sich an Interessierte, die eine sehr enge Verzahnung von Praxis und Theorie bevorzugen. In der PivA ist die fachpraktische Ausbildung mit der theoretischen Ausbildung kombiniert. Sie werden von einem Träger in Vollzeit eingestellt und für den Schulunterricht freigestellt. Sie haben in den ersten zwei Ausbildungsabschnitten jeweils drei Schultage und zwei Arbeitstage pro Woche, im dritten Jahr findet der Unterricht nur noch an zwei Tagen statt und Sie arbeiten drei Tage pro Woche in Ihrer Stammeinrichtung. Sie haben keine Schulferien, aber den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Im dritten Jahr absolvieren Sie die theoretische Abschlussprüfung und die Prüfung zur staatlichen Anerkennung.
Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):
Das Angebot richtet sich an Interessierte, die gerne die Praxis und Theorie-Verknüpfung haben möchten, aber sich mehr Zeit einräumen möchten. Sie arbeiten als Mitarbeitende in Ausbildung an bis zu 2,5 Tagen (16-20 WStd.) in einer pädagogischen Einrichtung und nehmen an 2,5 Tagen pro Woche am Unterricht teil. Für Sie sind die Schulferien frei und Sie können in den Ferien Urlaub nehmen. Nach dem dritten Schuljahr nehmen an Sie der theoretische Abschlussprüfung teil, dann absolvieren Sie das Berufspraktikum. Ist Ihre Abschlussnote besser als 3,0 können Sie das Berufspraktikum von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzen.
Vollzeitausbildung:
Gesamtdauer 3 Jahre
2 Jahre theoretische Ausbildung an der Fachschule mit integrierten Praktika und 1 Jahr Berufspraktikum
PivA:
Gesamtdauer 3 Jahre Der Unterricht erfolgt in den ersten beiden Jahren an drei Tagen pro Woche in der Fachschule für Sozialwesen an der Louise-Schroeder-Schule und an zwei Tagen in einer Wiesbadener Kindertagesstätte, einer Einrichtung zur Grundschulkinderbetreuung oder im Bereich der Erziehungshilfe. Im dritten Jahr arbeiten Sie an drei Tagen in der Einrichtung und besuchen an zwei Tagen pro Woche den Unterricht. Sie werden vom Träger in Vollzeit beschäftigt und werden für den Unterricht freigestellt. Sie haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Urlaub.
Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):
Gesamtdauer 4 bzw. bei Verkürzung 3 ½ Jahr
3 Jahre 2 ½ Tage theoretische Ausbildung und 2 ½ Tage Arbeit in der Praxis und 1 bzw. bei Verkürzung ½ Jahr Berufspraktikum
In den ersten 3 Jahren müssen Sie mit einer 40h-Woche rechnen. Je nach Stundenplanorganisation kann der Unterricht von 8:00 – 16:45 Uhr (1.-10. Stunde) stattfinden.
Vollzeitausbildung:
Für die ersten beiden Jahre können Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de prüfen, ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Im dritten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) bekommen Sie ca. 1500,00 € nach Tarif.
PivA:
siehe Entgelttabelle-TVOED-SuE-08-2025-web
Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):
Für die ersten drei Jahre bei halber Stelle nach Tarif ca. 1000,00 €.
Im vierten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) bekommen Sie ca. 1500,00 € nach Tarif.
Vollzeitausbildung:
Hessische Schulferienzeiten
PivA:
Urlaubsanspruch gemäß TVÖaD in den Zeiten der Schulferien
Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):
Hessische Schulferienzeiten und Urlaubsanspruch bei einer halben Angestelltenstelle
Wichtiger Hinweis für alle Ausbildungsformen:
Falls Sie keinen deutschen Schulabschluss haben: Für die Ausbildung müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen. Sollten Sie zu Beginn der Ausbildung noch kein C1-Zertifikat haben, sollten Sie sich unbedingt vorab beraten lassen, wie Sie im ersten Ausbildungsjahr sinnvollerweise das C1-Zertifikat erwerben können, da es ab dem 2. Ausbildungsjahr vorliegen muss!
Dazu empfehlen wir Ihnen auch die Kontaktaufnahme der „Wiesbadener Servicestelle Deutsch.“
Sinnvoll ist es auch sich bei „Fresko e.V. Verein für Bildungs- und Kulturarbeit“ über aktuelle Deutschkurse und Anerkennungsverfahren zu informieren:
Vollzeitausbildung:
- Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
- oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
- oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
- oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.
PivA:
- Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
- oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
- oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
- oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.
Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):
- Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
- oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
- oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
- oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.
Ansprechpartnerin
Sara Tomicic
E-Mail: Sara.Tomicic@wiesbaden.de
Tel.: 0611/315270
Anerkennungsberatung für Ausländische abschlüsse
- Sind Sie erst kurz in Deutschland und haben bereits einen Berufsabschluss? Haben Sie bereits in einem pädagogischen Berufsfeld gearbeitet: z.B. im Kindergarten oder einer Schule? Lassen Sie sich beraten, was Ihnen hier anerkannt werden kann, damit Sie möglichst schnell hier arbeiten können!
- Anerkennungsberatung der Stadt Wiesbaden
Finanzielle Förderung:
Besondere Schwerpunkte in der Ausbildung:
Materialpool zum selbstorganisierten Lernen:
Foto-Galerien
Querschnittsaufgaben in der Erzieher*innenausbildung
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Wahlpflichtfächer in der Erzieher*innen-Ausbildung
Sie bieten die Möglichkeiten -je nach Neigung- eigene Interessen in der Ausbildung individuell zu vertiefen

