Fachschule für Sozialwesen

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Prüfungen
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Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist eine breit angelegte Ausbildung, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeit in verschiedensten sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kinderkrippen, betreuenden Grundschulen, Jugendzentren, Familienzentren, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen befähigt.

Die Fachschule für Sozialwesen bietet sowohl eine Vollzeit- als auch eine Teilzeitausbildung an. Durch die Teilzeitausbildung wird über den Quereinstieg ein neuer Personenkreis für die Ausbildung gewonnen.

Durch die damit verbundene Teilzeitbeschäftigung in sozialpädagogischen Einrichtungen ist eine finanzielle Grundsicherung gegeben. Dieses Angebot motiviert auch zunehmend mehr Männer, sich für den Beruf des Erziehers zu entscheiden.

Übergreifendes Ziel der Ausbildung stellt dar, dass die Studierenden vor allem pädagogische Kompetenzen im Umgang mit Menschen in unterschiedlichen Lebenszusammenhängen erwerben.

Hier legen wir besonderen Wert auf die Verknüpfung der persönlichen Entwicklung mit dem Erwerb beruflicher Qualifikation.

Der Unterricht in der Fachschule bietet durch handlungsorientierte Aufgabenfelder eine praxisnahe Ausbildung, deren fundamentale Leitlinien die Kompetenzorientierung, Handlungsorientierung und die Individualisierung von Lern- und Entwicklungsprozessen unserer Studierenden sind.

Seit dem Schuljahr 2010/11 ist die Fachschule für Sozialwesen nach AZAV offiziell zertifiziert und kann Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der kommunalen Arbeitsvermittlung einlösen.   

VERGLEICH DER VERSCHIEDENEN AUSBILDUNGSFORMEN

Vollzeitausbildung – praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)- Berufsbegleitende Ausbildung (TZ)

 

Vollzeitausbildung:

Das Angebot richtet sich an Bewerber, die die Voraussetzungen für die Fachschule erfüllen und eine vollschulische Ausbildung bevorzugen.


PivA:

Das Angebot richtet sich an Bewerber mit mind. Mittlerer Reife und einem Berufsabschluss (z.B. Sozialassistenz) bzw. einem längeren Praktikum in einer pädagogischen Einrichtung.


Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):

Das Angebot richtet sich an Bewerber, die aus ihren vorherigen Berufen aussteigen möchten und parallel zur Ausbildung als Angestellte in einer pädagogischen Einrichtung arbeiten wollen, um sich zu finanzieren.

Vollzeitausbildung:

Gesamtdauer 3 Jahre

2 Jahre theoretische Ausbildung an der Fachschule mit integrierten Praktika und 1 Jahr Berufspraktikum

 


PivA:

Gesamtdauer 3 Jahre Der Unterricht erfolgt in den ersten beiden Jahren an drei Tagen pro Woche in der Fachschule für Sozialwesen an der Louise-Schroeder-Schule und an zwei Tagen in einer Wiesbadener Kindertagesstätte oder einer Einrichtung zur Grundschulkinderbetreuung. Im dritten Jahr arbeiten Sie an drei Tagen in der Einrichtung und besuchen an zwei Tagen pro Woche den Unterricht. 


Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):

Gesamtdauer 4 bzw. bei Verkürzung 3 ½ Jahr

3 Jahre 2 ½ Tage theoretische Ausbildung und 2 ½ Tage Arbeit in der Praxis und 1 bzw. bei Verkürzung ½ Jahr Berufspraktikum

In den ersten 3 Jahren müssen Sie mit einer 40h-Woche rechnen. Je nach Stundenplanorganisation kann der Unterricht von 8:00 – 16:45 Uhr (1.-10. Stunde) stattfinden.

 

Vollzeitausbildung:

Für die ersten beiden Jahre können Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de prüfen, ob Sie Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Im dritten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) bekommen Sie ca. 1500,00 € nach Tarif.


PivA:

Sie schließen mit dem jeweiligen Träger einen Arbeitsvertrag basierend auf TVÖaD Basis ab und werden dann über die dreijährige Ausbildung entsprechend vergütet:

1.190,67,- € im 1. Jahr brutto

1.252,07,- € im 2. Jahr brutto

1.353,38,- € im 3. Jahr brutto (Quelle: www.wiesbadenRzieht.de Stand 26.09.2022)

 


Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):

Für die ersten drei Jahre bei halber Stelle nach Tarif ca. 1000,00 €.

Im vierten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) bekommen Sie ca. 1500,00 € nach Tarif.

 

Vollzeitausbildung:

Hessische Schulferienzeiten


PivA:

Urlaubsanspruch gemäß TVÖaD in den Zeiten der Schulferien


Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):

Hessische Schulferienzeiten und Urlaubsanspruch bei einer halben Angestelltenstelle

Vollzeitausbildung:

  • Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
  • oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
  • oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
  • oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.

PivA:

  • Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
  • oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
  • oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
  • oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.

Berufsbegleitende Ausbildung (TZ):

  • Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
  • oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
  • oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
  • oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.

Ansprechpartnerin

Sara Tomicic
E-Mail: Sara.Tomicic@wiesbaden.de
Tel.: 0611/315270

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Finanzielle Förderung:

Besondere Schwerpunkte in der Ausbildung:

Materialpool zum selbstorganisierten Lernen:

Querschnittsaufgaben in der Erzieher*innenausbildung

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Wahlpflichtfächer in der Erzieher*innen-Ausbildung

Sie bieten die Möglichkeiten -je nach Neigung- eigene Interessen in der Ausbildung individuell zu vertiefen