Aufgenommen werden Sie, wenn Sie eine Ausbildung zur Fachkraft für Gastronomie beginnen möchten und einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.
Ihre Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb oder auf eigene Initiative. Wichtig: Bringen Sie bitte bei der Anmeldung eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrages und/oder die Eintragungsbestätigung der IHK mit.
Die berufliche
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System. Der Unterricht wird in Teilzeitform unterrichtet. Die Auszubildenden werden an einem Tag in der Woche und aktuell in jeder 3. Woche an einem weiteren Tag unterrichtet
Der Unterricht während Ihrer Ausbildung findet, zusätzlich zu den Fächern Mathematik, Deutsch, Politik / Wirtschaft und Englisch, in verschiedenen Lernfeldern statt.
Beispiele für die Inhalte der Lernfelder sind:
Im 1. Ausbildungsjahr
Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen
…..
Im 2. Ausbildungsjahr
Gerichte, Menüs und Produkte anbieten und servieren
Getränke anbieten und servieren
…..
Im Rahmenlehrplan https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Gastronomie_EL-21-12-17.pdf finden Sie weitere Informationen über die Inhalte der Lernfelder.
Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
12 Monate nach Beginn der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich.
Nach der zweijährigen
Haben Sie die schriftliche und praktische Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgeschlossen, dürfen Sie sich “Fachkraft für Gastronomie“ nennen.
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erwirbt man den Hauptschulabschluss, wenn dieser zu Beginn der Ausbildung nicht vorlag.
Die
Für die Fachkräfte für Gastronomie mit einem guten Abschluss sind die Arbeitsmarktchancen sehr gut. Weitere Infos finden Sie unter:
Weiterhin ist es den Fachkräften für Gastronomie möglich, im Anschluss an die abgeschlossene Berufsausbildung, noch das dritte Ausbildungsjahr zur Fachfrau / zum Fachmann für Restaurant und Veranstaltungsgastronomie und zur oder zur Fachfrau / zum Fachmann für Systemgastronomie zu absolvieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mittlere Abschluss erworben werden. Informationen zu beiden Abschlüssen geben die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.
Ansprechpartnerin
Isabel Ansorg
Tel.: 0611/315270
E-Mail: Isabel.Ansorg@wiesbaden.de
Informationen
Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung erteilen:
- Die Agentur für Arbeit Wiesbaden unter Tel.: 0611/94 94 – 0
- Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter 0611/1 50 01 20
- Der Hotel- und Gaststättenverband unter Tel.: 0611/99 20 10