Fachschule für Sozialwesen – FSP Berufsbegleitende Ausbildung (TZ)

Erzieherinnen und Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbständig wahr. Sie arbeiten familienergänzend, -unterstützend oder-ersetzend.

  • In Tageseinrichtungen für Kinder (Krippen, Kindertagesstätten, Horten) unterstützen Erzieher und Erzieherinnen die Entwicklungen von Jungen und Mädchen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Sie arbeiten mit den an der Erziehung Beteiligten partnerschaftlich zusammen. Erzieher planen und gestalten ihre Arbeit im Team mit anderen sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften.
  • In Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (Familienzentren, Jugendzentren) gestalten Erzieherinnen und Erzieher Angebote für und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und initiieren und begleiten Bildungs-, Mitbestimmungs- und Unterstützungsprozesse.
  • In Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe ( betreute Wohneinrichtungen, therapeutische Einrichtungen, Heime für Menschen mit Behinderungen) unterstützen Erzieherinnen und Erzieher bei Schwierigkeiten in der Familie oder individuellen Orientierungs- und Anpassungsschwierigkeiten Kinder und Jugendliche bei der Reintegration in Familie, Schule und Beruf.
  • Im schulischen Bereich (betreuende Grundschulen) arbeiten sie mit Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie therapeutischen Fachkräften zusammen. Im Rahmen schulischer Ganztagsangebote beteiligen sich Erzieherinnen und Erzieher an Betreuungsaufgaben sowie an außerordentlichen Fördermaßnahmen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.

Abschluss

Nach einer vierjährigen Ausbildung (bzw. verkürzten 3,5jährigen Ausbildung erlangen die Studierenden die Berufsbezeichnung   Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher.

  • Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
  • oder Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung.
  • oder Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums
  • oder Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum nachgewiesen werden.

Grundlegende  Kenntnisse der Sozialpädagogik werden vorrangig durch exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik erworben. Arbeitsformen und Möglichkeiten der Selbsterfahrung sowie Erfahrung von Gruppenprozessen zur Einübung und Übernahme von Erziehungsverantwortung dominieren. Zieldimensionen für die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden sind Wissen, Können, Haltung und Einsicht, um beruflich sozialpädagogische Beziehungsgestaltung und besonders sprachliche Kommunikation fördern zu können. Diese Organisation der Ausbildung bietet besonders gute Möglichkeiten des Transfers von Theorie und Praxis.

In den ersten 3 Jahren müssen Sie mit einer 40h-Woche rechnen. Je nach Stundenplanorganisation kann der Unterricht von 8:00 – 16:45 Uhr (1.-10. Stunde) stattfinden.

Die Chancen, eine Anstellung im sozialpädagogischen Bereich zu bekommen, sind zur Zeit sehr gut.

Nach einer zweijährigen Berufstätigkeit ist die Übernahme von Praxisanleitung bei Auszubildenden und Berufspraktikanten möglich. Tätigkeit in Leitungsfunktionen oder auch Studium an Fachhochschulen sind Weiterentwicklungsmöglichkeiten, ebenso wie die Zusatzausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Februar eines Jahres. Sollte die Zahl der Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigen, findet jeweils am 2. Samstag im März ein Auswahlverfahren statt.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein gängiges C1-Zertifikat nachweisen.

Ansprechpartnerin

Sara Tomicic
E-Mail: Sara.Tomicic@wiesbaden.de
Tel.: 0611/315270

Informationen

Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung erteilt:

  • Louise-Schroeder-Schule unter Tel.: 0611/315270, Fax: 0611/313987
  • die Agentur für Arbeit Wiesbaden: 0611/9494-0
  • Amt für Soziale Arbeit, Wiesbaden: 0611 312222
  • https://www.tausendrollen-deinjob.de/

Die ehemalige Studierende Sandra Ach berichtet in einem Video-Interview über ihre Erfahrungen in der  berufsbegleitenden ErzieherInnen-Ausbildung: