Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r)

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Aufgenommen werden junge Leute, die einen Ausbildungsvertrag zur/zum Pharmazeutisch-kaufmännische(r) Angestellte(r) abgeschlossen haben. Ebenso können Jugendliche, die einen Praktikumsvertragsbeginn Rahmen einer Einstiegsqualifizierung abgeschlossen haben, aufgenommen werden.

  • Das Berufsbild des staatlich anerkannten Ausbildungsberufs der/des Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA) ist vielseitig und abwechslungsreich.
  • PKAs sind schwerpunktmäßig für Organisation und Marketing zuständig und kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel und der apothekenüblichen Waren. Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
  • Mehr zu gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie in der Verordnung über die Berufsausbildung zur/ zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten. https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pka/
  • Die  Ausbildung zur/zum PKA ermöglicht Ihnen zusätzliche Qualifikationen/Schulabschlüsse wie zum Beispiel den Hauptschulabschluss, mittleren Bildungsabschluss oder die Fachhochschulreife. Wir informieren Sie gerne.
  • Grundlage für die Ausbildung ist ein Ausbildungsvertraghttps://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/#Ausbildung Liegt dieser vor, wird der Auszubildende vom Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule angemeldet.
  • Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie endet mit der Abschlussprüfung vor der Landesapothekerkammer Hessen. Eine Verkürzung https://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/#Ausbildung der Ausbildungszeit ist möglich. Die Berufsausbildung kann auch als Teilzeitausbildung durchgeführt werden.
  • Die Ausbildung erfolgt in der Berufsschule (zwei Tage pro Woche) und im Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule werden auf der Grundlage des Rahmenlehrplans https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pka/ vorwiegend theoretische Inhalte vermittelt.  Darüber hinaus werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch und Politik unterrichtet.
  • Der Ausbildungsnachweis: Während der Ausbildung müssen zeitnah die erlernten Inhalte und Fertigkeiten schriftlich in einem Ausbildungsnachweis notiert und dem Ausbilder vorgelegt werden. Der vollständige Ausbildungsnachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Einen Vordruck zum Ausfüllen können Sie sich auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Hessen (https://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pka/ downloaden.
  • Eine optimale Begleitung Ihrer schulische Ausbildung ist uns an der Louise-Schroeder-Schule sehr wichtig. Daher bieten wir im letzten Schuljahr Trainings an zum Thema „Beratungsgespräche führen“ als Vorbereitung auf die „Praktische Prüfung“.
  • Für weiterführende Informationen sprechen Sie uns gerne an oder wenden sich an die Landesapothekerkammer in Frankfurt unter 069 9795090.
  • In der Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten legen Sie nach der Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung https://www.apothekerkammer.de/pharmazie/ausbildung/pharmazeutisch+kaufmaennische+r+angestelle+r+pka/infos+fuer+auszubildene/ab. Sie wird in 120 Minuten schriftlich in programmierter Form abgelegt und umfasst jeweils einen pharmazeutischen und einen kaufmännischen Teil der  Bereiche „Beschaffung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren“ (90 Min.) sowie „Preisbildung“ (30 Min.).
  • Die Ausbildung endet gemäß der Prüfungsordnung https://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/ mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung vor der Landesapothekerkammer Hessen. Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile, die schriftliche und die praktische Prüfung, die an zwei Prüfungstagen durchgeführt werden.
  • Achtung: Erhebliche Fehlzeiten gefährden Ihre Zulassung zur Abschlussprüfung!
  • Die schriftliche Prüfung beinhaltet drei Prüfungsteile: 1. „Geschäfts- und Leistungsprozessen in der Apotheke“ (90 Min.), 2.„Warensortiment“ (90 Min.) sowie 3.„Wirtschafts- und Sozialkunde“(60 Min.), die an einem Tag schriftlich in Form programmierter und offener Fragen geprüft werden.
  • Die Inhalte der praktischen Prüfung umfassen einerseits die exemplarischen Bearbeitung einer  Warensendung und andererseits das Führen eines Beratungsgespräches zu einer freiverkäuflichen Warengruppe.
  • Nähere Informationen über die Abschlussprüfung und die aktuelle Termine der Zwischen – und Abschlussprüfungen finden Sie auf der Seite der Landesapothekerkammer Hessen. (www.apothekerkammer.de)
  • Die Berufsmöglichkeiten für PKAs sich vielfältig. Sie können außer in öffentlichen Apotheken auch in Krankenhausapotheken, der pharmazeutischen Industrie, in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, im pharmazeutischen Großhandel und in Drogerien arbeiten. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten außerdem die Möglichkeit, ein Fortbildungszertifikat zu erwerben. Die Richtlinie ist auf der Seite der Kammer zu finden.
  • Bei guten naturwissenschaftlichen Kenntnissen und Spaß am Umgang mit Kunden ist die Ausbildung zur Pharmazeutisch Technischen Assistentin (PTA) eine lohnende Investition.
  • Die Fachhochschulreife kann an der Fachoberschule für Gesundheit innerhalb eines Jahres erreicht werden. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.
  • Studieren ist auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife für PKAs möglich. In Hessen kann im Rahmen eines Modellprojektes nach einer dreijährigen Berufsausbildung mit einem Abschluss von 2,5 oder besser auf der Basis eines mittleren Schulabschlusses ein Studium begonnen werden.

Abteilungsleitung

Wolfgang Langlotz
Tel.: 0611-315275
E-Mail: Wolfgang.Langlotz@wiesbaden.de

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung erteilen: