Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk: Bäckerei

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Aufgenommen werden junge Leute, die einen Ausbildungsvertrag zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk abgeschlossen haben.

  • Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
  • Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule und
  • wird mit der Fachverkäuferinnen-/ Fachverkäuferprüfung beendet. Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich:
    – um ½ Jahr bei guten Leistungen (Notendurchschnitt mindestens gut)
    – um maximal 1 Jahr, wenn der oder die Auszubildende die Fachhochschul- oder die Hochschulreife besitzt oder diesen Beruf als Zweitberuf (Umschulung) erlernt (freiwillige Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbilder).
    – um 1 Jahr, wenn der oder die Auszubildende den Abschluss einer Berufsfachschule im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Back- und Süsswarenherstellung besitzt.
  • Die Ausbildung wird mit der Gesellenprüfung beendet.

Der Unterricht wird in Teilzeitform unterrichtet. Jede Woche haben Sie an einem Tag Unterricht. Alle 14 Tage sind Sie an einem weiteren Tag in der Berufsschule.

In jedem Schuljahr wird neben dem theoretischen auch ein praktischer Unterricht erteilt, der die theoretischen Themen veranschaulicht.

Lernfelder

Die Inhalte Ihres Ausbildungsberufes werden in Lernfeldern unterrichtet.

Beispiele hierfür sind:

In der Grundstufe

  • Unterweisen einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters
  • Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen

In der Fachstufe 1

  • Verkauf aktiv gestalten
  • Produkte verkaufsfördernd präsentieren
  • Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck
  • Herstellen von Backwarensnacks

In der Fachstufe 2

  • Waren fachlich fundiert verkaufen
  • Umsatz und Kundenbindung durch Verkaufsaktionen fördern
  • Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
  • Planen und durchführen einer Aktionswoche

 

Im Rahmenlehrplan finden Sie weitere Informationen über die Inhalte der Lernfelder.

Nach der dreijährigen Ausbildungszeit erfolgen eine schriftliche und eine praktische Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Konditoren-Innung. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, erwirbt man das Recht, die Berufsbezeichnung “Fachverkäuferin/ Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Konditorei“ zu führen.
Daneben kann auch auch gleichzeitig der Hauptschulabschluss erworben werden, wenn dieser zu Beginn der Ausbildung nicht vorlag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mittlere Abschluss erworben werden. Informationen zu beiden Abschlüssen geben die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.

Die Arbeitsmarktchancen für Fachverkäufer/innen im Lebensmittelhandwerk mit einem guten Abschluss können als positiv bezeichnet werden.

Bei vorhandenem Mittlerem Abschluss kann die Fachhochschulreife durch Besuch einer Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft erworben werden. ->>

Bei vorhandenem Mittlerem Abschluss kann die Hochschulreife durch Besuch eines beruflichen Gymnasiums im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft erworben werden.

Konditoren-Innung Rhein-Main
Hindenburgstraße 1
64295 Darmstadt

Telefon 06151 / 300 81 10
Telefax 06151 / 300 81 20
E-Mail: info@kh-da-di.org

www.kh-da.de/DA/innungen/konditoreninnung.html

Sollte es zu Schwierigkeiten während der Ausbildung kommen, kann auch QuaBB helfen.->>

QuABB ist die Abkürzung für „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule.“
Klingt kompliziert, bedeutet aber einfach, dass wir Sie unterstützen, wenn es einmal nicht so gut läuft in der Ausbildung.

Ansprechpartnerin

Lore Bankowsky-Poetz
Tel.: 0611/315274
E-Mail: Lore.Bankowsky-Poetz@wiesbaden.de

Weitere Infos zum Beruf: