– Die Blockpraktika der Fachschule: entfallen. Die Schule vergibt Arbeitsaufträge.
– Berufspraktikum: Die Entscheidung über den Einsatz der Studierenden trifft der Arbeitgeber
– Praxisintegrierte Ausbildung (PiA): Die Studierenden gehen in die Einrichtungen. Die Einichtungen sollen den Studierenden Lernzeit einräumen, da die Schule Arbeitsaufträge vergibt.
– Sozialassistenz Oberstufen: die Praktika sind unterbrochen bis zum 17.04.2020. Die Schule vergibt Arbeitsaufträge.
F. Feyder-Sommer (Abteilungsleiterin FSP und Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz.)