Folgende Regelungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz im Schuljahr 2019/2020 hat das Hessische Kultusministerium veröffentlicht
Zusammenfassung:
Beschulung
- Die Oberstufen erhalten Prüfungsvorbereitung in der Schule (läuft bereits)
- Die Unterstufen erhalten weiterhin Arbeitsaufträge für zu Hause. Ob wir die Schüler 1-2 mal in die Schule rufen dürfen, weiß ich noch nicht. Das muss ich erst noch mit der Schulleitung besprechen!!!
Praktika
- Die Praktika für die Unterstufen und die Oberstufen bleiben weiterhin ausgesetzt.
- Die Vergabe des Abschlusses (Oberstufen) bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für die Versetzung der Unterstufen.
Prüfungen
- Die schriftlichen Prüfungen werden nach Plan durchgeführt. Geprüft wird nur, was im Präsenzunterricht besprochen wurde.
- Die praktische Prüfung ist ersatzlos gestrichen.
Leistungsbewertung
- Es zählen nur die Leistungen, die im ersten Halbjahr erbracht wurden und im 2. Halbjahr bis zur Schulschließung.
- Leistungen während der Heimarbeit dürfen nicht gewertet werden.
- Eine geringere Zahl als die vorgeschriebenen Leistungsnachweise laut VO ist zulässig.