HKM: Regelungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz im Schuljahr 2019/2020

Folgende Regelungen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs in den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz im Schuljahr 2019/2020 hat das Hessische Kultusministerium veröffentlicht

Zusammenfassung:

Beschulung

  • Die Oberstufen erhalten Prüfungsvorbereitung in der Schule (läuft bereits)
  • Die Unterstufen erhalten weiterhin Arbeitsaufträge für zu Hause. Ob wir die Schüler 1-2 mal in die Schule rufen dürfen, weiß ich noch nicht. Das muss ich erst noch mit der Schulleitung besprechen!!!

Praktika

  • Die Praktika für die Unterstufen und die Oberstufen bleiben weiterhin ausgesetzt.
  • Die Vergabe des Abschlusses (Oberstufen) bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für die Versetzung der Unterstufen.

Prüfungen

  • Die schriftlichen Prüfungen werden nach Plan durchgeführt. Geprüft wird nur, was im Präsenzunterricht besprochen wurde.
  • Die praktische Prüfung ist ersatzlos gestrichen.

Leistungsbewertung

  • Es zählen nur die Leistungen, die im ersten Halbjahr erbracht wurden und im 2. Halbjahr bis zur Schulschließung.
  • Leistungen während der Heimarbeit dürfen nicht gewertet werden.
  • Eine geringere Zahl als die vorgeschriebenen Leistungsnachweise laut VO  ist zulässig.
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