Erzieherinnen und Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbständig wahr. Sie arbeiten familienergänzend, -unterstützend oder-ersetzend.
In Tageseinrichtungen für Kinder (Krippen, Kindertagesstätten, Horten) unterstützen Erzieher und Erzieherinnen die Entwicklungen von Jungen und Mädchen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Sie arbeiten mit den an der Erziehung Beteiligten partnerschaftlich zusammen. Erzieher planen und gestalten ihre Arbeit im Team mit anderen sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften.
In Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (Familienzentren, Jugendzentren) gestalten Erzieherinnen und Erzieher Angebote für und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und initiieren und begleiten Bildungs-, Mitbestimmungs- und Unterstützungsprozesse.
In Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe (betreute Wohneinrichtungen, therapeutische Einrichtungen, Heime für Menschen mit Behinderungen) unterstützen Erzieherinnen und Erzieher bei Schwierigkeiten in der Familie oder individuellen Orientierungs- und Anpassungsschwierigkeiten Kinder und Jugendliche bei der Reintegration in Familie, Schule und Beruf.
Im schulischen Bereich (betreuende Grundschulen) arbeiten sie mit Lehrerinnen und Lehrern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie therapeutischen Fachkräften zusammen. Im Rahmen schulischer Ganztagsangebote beteiligen sich Erzieherinnen und Erzieher an Betreuungsaufgaben sowie an außerordentlichen Fördermaßnahmen und Angeboten zur Freizeitgestaltung.
Abschluss
Nach einer dreijährigen vergüteten erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung erlangen die Studierenden die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“
Mittlere Reife und Abschluss einer Berufsausbildung (DQR4), z.B. staatlich geprüfte Sozialassistenz (bei einer Ausbildung ohne sozialpädagogische oder sozialpflegerische Basis wird eine Feststellungsprüfung stattfinden und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* muss nachgewiesen werden)
oder
Mittlere Reife und ca. 5600 Stunden (36 Monate Vollzeit) in einer pädagogischen Einrichtung. Anrechenbar sind max. 24 Monate zusammengesetzt aus z.B. einem FSJ, einem Auslandsaufenthalt als Au-Pair (max. 12 Monate), erzieherische und pflegerische Tätigkeiten in der Familie (max. 12 Monate), ehrenamtliche Tätigkeit (max. 12 Monate). Für ehrenamtliche Tätigkeit gilt 140 Stunden = 1 Monat.
oder
Mittlere Reife und eine mind. 33 Monate dauernde Tätigkeit als Tagespflegeperson, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums*
oder
Abitur zzgl. eines mindestens dreimonatigen einschlägigen Praktikums*. Bei dem Erwerb der Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase (gymnasiale Oberstufe oder Berufliches Gymnasium) kann die einschlägige Erfahrung aus dem praktischen Teil angerechnet werden. Wurde die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erlangt, muss ein separates mindestens dreimonatiges einschlägiges Praktikum* nachgewiesen werden.
*Wird das Praktikum in Teilzeit absolviert, müssen je nach Praktikumsvereinbarung ca. 468 Stunden nachgewiesen werden.
Zunächst müssen Sie sich auf der Internet-Seite www.wiesbadenRzieht.de unter Interessensbekundung registrieren, denn für die vollständige Bewerbung um einen Schulplatz benötigen Sie eine Einstellungsabsichtserklärung einer Kindertagesstätte oder Grundschule.
Sie schließen mit dem jeweiligen Träger einen Arbeitsvertrag basierend auf TVÖaD Basis ab und werden dann über die dreijährige Ausbildung entsprechend vergütet:
- 1.340,69 € im 1. Jahr brutto
- 1.402,07 € im 2. Jahr brutto
- 1.503,38 € im 3. Jahr brutto (Quelle:TVAöD – BT Pflege Lesefassung idF 17. ÄndTV vom 22.04.2023 (bund.de)/Stand 1.3.2024)
Unterschiede bezüglich Bezahlung und Anzahl an Urlaubstagen erklären sich durch die verschiedenen Vereinbarungen, die Sie mit dem jeweiligen Träger vertraglich treffen.
Der Unterricht erfolgt in den ersten beiden Jahren an drei Tagen pro Woche in der Fachschule für Sozialwesen an der Louise-Schroeder-Schule und an zwei Tagen in einer Wiesbadener Kindertagesstätte oder einer Einrichtung zur Grundschulkinderbetreuung. Im dritten Jahr arbeiten Sie an drei Tagen in der Einrichtung und besuchen an zwei Tagen pro Woche den Unterricht. Schulfreie Tage, wie bewegliche Ferientage und Schulferien, sind Praxiszeiten. Die vertraglich festgelegten Urlaubstage sind in diesen Zeiten zu nehmen. Für das Schuljahr 2023/24 gelten folgende Regelungen:
1.Ausbildungsjahr:
- Schule: Mittwoch – Freitag
- Praxiszeit: Montag, Dienstag
2.Ausbildungsjahr:
- Schule: Mittwoch – Freitag
- Praxiszeit: Montag, Dienstag
3. Ausbildungsjahr:
- Schule: Montag, Dienstag
- Praxiszeit: Mittwoch – Freitag
Die beiden Lernorte – Praxis (Kindertagesstätte/Grundschulbetreuung) und Fachschule – arbeiten in dieser praxisintegrierten Ausbildung eng zusammen. Sie können theoretisches Wissen direkt in den Einrichtungen einsetzen und Ihre eigenen Erfahrungen aus der Praxis fließen immer in die Unterrichtsgestaltung mit ein und werden im Begleitunterricht und Mentoring reflektiert. Die Anleitungen in den Einrichtungen und die Trägervertreter*innen stehen mit den Lehrkräften der Louise-Schroeder-Schule in Wiesbaden in regelmäßigem und engem Austausch.
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres absolvieren Sie zunächst die theoretischen Abschlussprüfungen. Kurz vor den Sommerferien findet dann das Kolloquium zur staatlichen Anerkennung statt.
Bei erfolgreichem Abschluss sind die Chancen, von der ausbildenden Einrichtung übernommen zu werden derzeit sehr gut. Sowohl in den Kindertagesstätten wie in der Jugend- und Erziehungshilfe, insbesondere aber auch im Bereich der Grundschulbetreuung werden u.a. aufgrund des gesetzlichen Rechtsanspruchs in den nächsten Jahren sehr viele offene Stellen vorhanden sein.
Nach einer zweijährigen Berufstätigkeit ist die Übernahme von Praxisanleitung bei Auszubildenden und Berufspraktikant*innen möglich. Tätigkeit in Leitungsfunktionen oder auch Studium an Fachhochschulen sind Weiterentwicklungsmöglichkeiten, ebenso wie viele verschiedene Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Februar eines Jahres.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen durch ein gängiges C1-Zertifikat nachweisen.
Ansprechpartnerin
Sara Tomicic
E-Mail: Sara.Tomicic@wiesbaden.de
Tel.: 0611/315270
Informationen
Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung erteilt:
- Louise-Schroeder-Schule unter Tel.: 0611/315270, Fax: 0611/313987
- die Agentur für Arbeit Wiesbaden: 0611/9494-0
- Amt für Soziale Arbeit, Wiesbaden: 0611/312222
Diese Seite der Stadt wird freigeschaltet, wenn die Bewerbungsrunde im Herbst losgeht. Ohne diese Registrierung / unverbindliche Interessensbekundung kann man sich nicht für PivA bewerben.
Wenn man diesen Schritt bei der Stadt durchlaufen hat und eine Eignungsbestätigung von der Stadt bekommen hat, muss man sich hier an der Louise-Schroder-Schule noch einmal richtig bewerben. siehe nachfolgende Anmeldeformulare:
- Anmeldeformular FSP PivA
- Merkblatt für die Ausbildung
- Beglaubigungen benötigter Dokumente: Z.B. bei den Wiesbadener Ortsgerichten
- Bitte schicken Sie Bewerbungen ausschliesslich mit der Post an die Schule und nicht per Mail!