FAQ-Liste

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Ist das Beratungsangebot kostenlos?

Das Beratungsangebot ist kostenlos.

Wie vertraulich sind die Beratungsgespräche? (Werden z.B. Lehrer oder andere Ämter über den Inhalt der Beratung informiert?)

Die Beratungsgespräche sind absolut vertraulich. Die Berater unterliegen einer Schweigepflicht. Nur mit vorheriger Absprache mit dem Ratsuchenden beziehungsweise dessen schriftlicher Genehmigung (Schweigepflichtentbindung) kann, im Sinne des Ratsuchenden, mit Dritten (Lehrern, Mitschülern, Behörden, Ämtern usw.) über das Anliegen des Ratsuchenden kommuniziert werden. Der Berater kann sich natürlich auch Informationen für den Ratsuchenden einholen, ohne dessen Namen Dritten gegenüber nennen zu müssen. Dies ist abhängig von den jeweiligen Anforderungen der Behörden, Ämter usw.

Wie lange dauert eine Beratung? Können Folge-Beratungen stattfinden?

Die Dauer einer Beratung hängt vom Anliegen des Ratsuchenden ab. Eine Beratung kann durchaus bis zu 1/1,5 Stunden dauern. Beratungen können aber auch auf Wunsch des Ratsuchenden zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt werden. Je nach Beratungsanliegen und nach Wunsch des Ratsuchenden bleibt es bei einer Beratungseinheit oder es werden Folge-Beratungseinheiten vereinbart. Braucht der Ratsuchende nach einigen Tagen/Wochen/Monaten erneut Unterstützung, kann er sich jederzeit wieder an den Berater wenden.

Ist es möglich, sich während der eigentlichen Unterrichtszeit beraten zu lassen? Wenn ja: auf was ist dabei zu achten?

Eine Beratung während der Unterrichtszeit ist möglich. Es liegt in der Verantwortung des Ratsuchenden, zu schauen, ob wichtige schulische Lerninhalte, Klausuren, Referate oder dergleichen anstehen. Es empfiehlt sich, die Lehrkraft, dessen Unterricht man (voraussichtlich) verpasst, über die Abwesenheit zu informieren. Ist die Lehrkraft nicht erreichbar, sollten zumindest Mitschüler informiert werden, die die Info dann an die Lehrkraft weitergeben. Wenn gewünscht beziehungsweise von der Lehrkraft verlangt, kann vom Berater ein „Entschuldigungsschreiben“ ausgestellt werden.

Wie wähle ich aus dem relativ großen Beratungsangebot das Passende für mich aus?

Eine erste Orientierungshilfe bietet die Übersicht über die „Hilfs- und Unterstützungsangebote für Schüler und Auszubildende an der LSS“ (LSS-Homepage, „Beratungsangebote“ à „Überblick Beratungsangebote“). Dort sind Themenschwerpunkte zu den einzelnen Beratungsangeboten aufgeführt. Die Beratungsangebote sind untereinander gut vernetzt. Sollte ein Berater also feststellen, dass das Beratungsanliegen bei einem anderen Berater „besser aufgehoben“ ist, wird dieser den Ratsuchenden – mit dessen Einverständnis – entsprechend weitervermitteln. Hier die Liste der aktuellen Beratungsangebote an der LSS:

  • Sozialpädagogische Unterstützung und Beratung (UBUS)
  • Schulsozialarbeit (BzB/BFS)
  • Vertrauenslehrer
  • Beratungslehrer für Suchtprobleme