Wichtige rechtliche Hinweise für die Teilnahme an Videokonferenzen

Das Hessische Kultusministerium hat wichtige rechtliche Hinweise zur Teilnahme und dem Umgang mit Videokonferenzen gegeben.

Gerichtet ist das Schreiben an die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl sind die dort genannten Tatsachen auch für Volljährige von großer Relevanz.

->Anschreiben Eltern Videokonferenzen




Virtuelle Führung durch das Planetarium Köln mit der Klasse BzB3

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen, deswegen haben wir als Klasse BzB3 uns gedacht, wir lassen uns die Freude und das Alltagsleben nicht nehmen und probieren einfach einmal etwas Neues aus. Wir haben eine virtuelle Führung durch das Planetarium in Köln gemacht. Dabei hat uns Tim Schritt für Schritt durch die einzelnen Räume geführt. Mit seiner frechen und frischen Art hat er die Aufmerksamkeit jedes Einzelnen gewonnen und eine sehr interessante Führung gemacht. So konnten wir alles über Planeten, Galaxien und Sterne erfahren und vor allem auch sehen. Jeder Raum enthielt eine Besonderheit, die Tim sehr professionell erklärte. Unsere Führung endete im eigentlichen Planetarium, eine Kuppel, in der wir in den Nachthimmel blicken konnten – sehr beeindrucken mit all den Sternen, Sternschnuppen, Sternbildern und sogar Nordlichter konnten wir sehen. Nun wünschen wir uns nichts sehnlicher als dies auch mal live sehen zu können, vielleicht treffen wir Tim ja noch ein zweites Mal – die Klasse BzB3 und ihre Klassenlehrerin Frau Doreen Herrmann.

Wer Interesse hat, kann sich die Führung jeder Zeit anschauen unter: https://www.youtube.com/watch?v=Rb87B8CtE1g&feature=youtu.be




Neuer Flyer zur praxisintegrierten vergüteten Erzieherinnen und Erzieherausbildung (PivA) veröffentlicht

Die MitInitiative e. V.Koordinstionsstelle PivA hat einen neuen Flyer zur praxisintegrierten vergüteten
Erzieherinnen und Erzieherausbildung (PivA) veröffentlicht, die auch an der Louise Schroeder Schule angeboten wird. Angehende Erzieher*innen werden hierbei während der gesamten Ausbildungszeit bezahlt-> PivAFlyer-01-21

 




HKM: Ergänzende Informationen zum gegenwärtigen Schulbetrieb und Elternbrief veröffentlicht

Das Hessische Kultusministerium hat ergänzende Informationen zum gegenwärtigen Schulbetrieb sowie einen Elternbrief dazu veröffentlicht.

Beide Dateien können Sie hier als Anhang herunterladen.

Elternschreiben vom 21. Januar 2021

Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb




Praktikum der FOS-Klassen 11 bis zum 31.1. ausgesetzt

Aufgrund der gegenwärtigen Einschränkungen des Schulbetriebs ist das Praktikum für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 bis zum 31 .1. 2020 vorerst ausgesetzt.

Über den Fortgang des Praktikums ab Februar wird sobald wie möglich informiert.




Beratungsangebot bei Problemen im Distanzunterricht

Bei Problemen im Distanzunterricht wie fehlender Motivation und Selbstorganisation bietet Frau Ripper sozialpädagogische Beratung an. Frau Ripper hat ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und kann Ihnen weiterhelfen.
Hier die Kontaktdaten:
Dipl. Päd. Carolin Ripper
E-Mail: carolin.ripper@lss-wiesbaden.de
Mobil: 0151/29702363
Sprechzeiten: Mo-Do 8.00-14.00Uhr
Fr 8.00-12.20Uhr




Infos zur Unterrichtsorganisation an der LSS ab 11.1.2021 bis zunächst 31.1.2021

Infos zur Unterrichtsorganisation ab  11.1.2021 bis zunächst 31.1.2021:

–          Der Unterricht findet für alle Klassen, die nicht Abschlussklassen sind, im Distanzunterricht statt.

–          Betriebspraktika sind (bis auf Ausnahmen) ausgesetzt.

–          Für die Abschlussklassen findet Präsenzunterricht nach klassenspezifischen Festlegungen statt. Hierzu bitte die Informationen der Klassenlehrer und auf moodle beachten.

–          Abschlussprüfungen (Winterprüfungen) und Zwischenprüfungen  finden planmäßig unter Beachtung aller Hygieneregelungen statt.

Informationen im Detail:

Ab dem 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kommt für alle Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) Stufe 4 des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ zur Anwendung. Dies bedeutet konkret:

Der Distanzunterricht tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.

In den Berufsschulen findet der Distanzunterricht zu den im Stundenplan ursprünglich geplanten und den Betrieben kommunizierten Zeiten statt, um auf Seiten beider dualer Partner Planungssicherheit herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Zeit von den Betrieben freigestellt.

– Ganztagsangebote werden ausgesetzt. Das frei werdende Personal kann an diesen Schulen zur Betreuung in den Klassenstufen 5 und 6 eingesetzt werden.

– Die im Rahmen des Distanzunterrichts von der Schülerin oder dem Schüler er-brachten Leistungen sowie die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten sind für die Leistungsbewertung nach § 73 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes maßgebend.

– Während des Distanzunterrichts besteht für die Schülerinnen und Schüler Schul-pflicht sowie für die Lehrkräfte Dienstpflicht.

– Die von der Schule getroffenen Absprachen für eine gelingende Kommunikation mit Schülerinnen, Schülern und Eltern sind zu beachten.

– Im Falle von ausschließlichem Distanzunterricht finden Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die für Januar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z. B. Klausuren in Q1 und Q3, die in die Abiturnote einfließen), ab dem 11. Januar 2021 geschrieben werden können, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.

– Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr können, da sie im Wesentlichen informatorischen Charakter haben, auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht zum 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt werden.

Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.

– Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.

– An Schulen für Kranke sowie an Schulen, Zweigen, Klassen oder Abteilungen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie für Internatsschülerinnen und Internatsschüler an Förderschulen findet die Regelung für die Jahrgänge 1 – 6 Anwendung, da bei ihnen von einem erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ausgegangen wird. Für die übrigen Förderschulformen (Hören, Sehen, Sprachheilförderung und Lernen) gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für allgemeine Schulen. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten Präsenzunterricht unter Wahrung der Abstandsregelungen.

– Für die Ersatzschulen gilt, dass der Erlass „Stufenregelung Leitfaden Schulbtrieb“ vom 14. Dezember 2020 (Az. 816.200.000-228) keine Anwendung findet.

 

Unterricht in den Abschlussklassen

Der Unterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie der Schulen für Erwachsene erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht.

–   Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls müssen die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht werden. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.

–   Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden. Beachten Sie hierzu die klassenspezifischen Informationen  durch Ihre Klassenlehrer*in  und die Informationen auf moodle.

 

U. Stauch-Schauder

Oberstudiendirektorin




Imagefilm der Fachoberschule online

Mit Beginn des neuen Jahres stellt die Fachoberschule an der Louise-Schroeder-Schule sich nun auch in einem Imagefilm vor, in dem die Voraussetzungen, der Unterricht sowie Zukunftsperspektiven dieser Schulform erläutert werden:

Somit haben vor allem Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der Klasse 10 sind, eine neue Möglichkeit, diese Schulform besser kennenzulernen, da Infoveranstaltungen z.Zt. leider nicht möglich sind.

hier geht’s zum Film->

Noch bis 31. 3. 2021 sind Anmeldungen für die Fachoberschule (FOS) möglich. Das gilt selbstverständlich auch für die Form B der FOS, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

zum Anmeldeformular->




Ab 16.12.2020 Distanzunterricht! Frohe Weihnachten!

Liebe Schülerinnen und liebe Schüler, liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab Mittwoch, dem 16.12.2020, ist an unserer Schule Distanzunterricht vorgesehen. Die momentane Pandemie-Situation zwingt uns dazu.

Die Louise-Schroeder-Schule wünscht allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Passen Sie auf sich auf und versuchen Sie gesund zu bleiben!

Alles Gute, schöne Weihnachtsferien und einen guten Start in ein glückliches 2021

Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums  (www.kultusministerium.hessen.de  über weitere Maßnahmen.

 




Hotelfach-Auszubildende 3. Lehrjahr

Die Auszubildenden des 3. Lehrjahres im Hotelfachbereich beschäftigten sich, wie jedes Jahr, mit der Planung einer Silvesterplanung. Auch wenn zu Corona-Zeiten keine Partys stattfinden dürfen, die entworfenen Plakate machen Lust auf Feierlichkeiten und stimmen gekonnt auf Silvester ein.