Wichtige rechtliche Hinweise für die Teilnahme an Videokonferenzen

Das Hessische Kultusministerium hat wichtige rechtliche Hinweise zur Teilnahme und dem Umgang mit Videokonferenzen gegeben.

Gerichtet ist das Schreiben an die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl sind die dort genannten Tatsachen auch für Volljährige von großer Relevanz.

->Anschreiben Eltern Videokonferenzen