Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann
Adressaten
Aufgenommen werden junge Leute, die einen Ausbildungsvertrag zur Restaurantfachfrau / zum Restaurantfachmann abgeschlossen haben.
Anmeldung
Erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb, die abgebende Schule oder auf eigene Initiative.
Inhalte
Die berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr erfolgt in drei Lernfeldern projektorientiert:
- Lernfeld Küche
- Lernfeld Service
- Lernfeld Magazin
Das Fach Mathematik ist in die Lernfelder integriert. Außerdem werden Grundlagen der EDV vermittelt.
Daneben werden auch noch die allgemeinbildendenden Fächer Deutsch, Wirtschaftskunde und Politik unterrichtet.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ist die Wissensvermittlung auf die Anforderungen des Berufes abgestimmt, d. h. hier werden der
angehenden Restaurantfachfrau / dem angehenden Restaurantfachmanndie theoretischen Grundlagen vermittelt, die er/sie für ein erfolgreiches
Arbeitsleben benötigt. Dabei wird wieder lernfeldorientiert gearbeitet.
Man unterscheidet dabei die Lernfelder
- Restaurant:Beratung/Verkauf
- Marketing/Warenwirtschaft/EDV
- Arbeiten im Wirtschaftsdienst/Bankettbereich
- Getränkepflege und -verkauf
- Restaurantorganisation und Führen einer Station
wobei Fremdsprachen und das Fach Mathematik in diese Lernfelder ebenfalls integriert sind.
Der Unterricht erfolgt handlungsorientiert. Neben den theoretischen Grundlagen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem gastronomischenn Handeln.
Nach 14-16 Monaten Ausbildung wird eine Zwischenprüfung abgelegt.
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre.
Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich:
- um ½ Jahr bei guten Leistungen (Notendurchschnitt mindestens gut)
- um maximal 1 Jahr , wenn der oder die Auszubildende die Fachhochschul- oder die Hochschulreife besitzt oder diesen Beruf als Zweitberuf (Umschulung) erlernt (freiwillige Vereinbarung zwischen Azubi und Ausbilder)
- um 1 Jahr , wenn der oder die Auszubildende den Abschluss einer Berufsfachschule im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Gastgewerbe und Hauswirtschaft besitzt
- um 1 Jahr , wenn der oder die Auszubildende den Abschluss eines Berufsgrundbildungsjahres im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Gastgewerbe und Hauswirtschaft besitzt.
An 10 Std. in der Woche erfolgt die Vermittlung der für den Beruf wichtigen theoretischen Kenntnisse.
Die Ausbildung gliedert sich in eine einjährige Grund- und eine zweijährige Fachausbildung und schließt mit dem Ablegen der
Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie-und Handelskammer Wiesbaden ab.
Abschluss
Nach der dreijährigen Ausbildungszeit erfolgt eine schriftliche und eine praktische Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden. Wird diese erfolgreich abgeschlossen, erwirbt man das Recht, die Berufsbezeichnung „Restaurantfachfrau/- Restaurantfachmann“ zu führen.
Daneben hat man auch gleichzeitig den Hauptschulabschluss erworben, wenn dieser zu Beginn der Ausbildung nicht vorlag. Hat man während der Ausbildungszeit zwei Jahre lang erfolgreich an dem Zusatzprogramm in Englisch teilgenommen, (Voraussetzung für die Teilnahme ist der Hauptschulabschluss) erwirbt man gleichzeitig auch den Mittleren Abschluss.
Perspektiven
Die Arbeitsmarktchancen für Restaurantfachleute mit einem guten Abschluss sind sowohl im In- wie auch im Ausland gut.
Im erlernten Beruf:
Nach dreijähriger Gesellentätigkeit kann die Serviermeisterprüfung abgelegt werden.
Bei vorhandenem Mittlerem Abschluss kann die Fachhochschulreife durch Besuch einer Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft erworben werden.
Bei vorhandenem Mittleren Abschluss kann die Hochschulreife durch Besuch eines beruflichen Gymnasiums im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft erworben werden.
Durch den Besuch einer staatlichen Hotelfachschule (zweijährig) ist eine Weiterbildung zum grad. Betriebswirt im Touristikfach möglich.
Ansprechpartnerin
Eva Klöcker
Tel.: 0611/315270
E-Mail: Eva.Kloecker@wiesbaden.de
Informationen
Weitere Informationen zum Beruf und zur Ausbildung erteilen:
- Die Agentur für Arbeit Wiesbaden unter Tel.: 0611/94 94 – 0
- Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter 0611/1 50 01 20
- Der Hotel- und Gaststättenverband unter Tel.: 0611/99 20 10