Infos zur Unterrichtsorganisation an der LSS ab 11.1.2021 bis zunächst 31.1.2021

Infos zur Unterrichtsorganisation ab  11.1.2021 bis zunächst 31.1.2021:

–          Der Unterricht findet für alle Klassen, die nicht Abschlussklassen sind, im Distanzunterricht statt.

–          Betriebspraktika sind (bis auf Ausnahmen) ausgesetzt.

–          Für die Abschlussklassen findet Präsenzunterricht nach klassenspezifischen Festlegungen statt. Hierzu bitte die Informationen der Klassenlehrer und auf moodle beachten.

–          Abschlussprüfungen (Winterprüfungen) und Zwischenprüfungen  finden planmäßig unter Beachtung aller Hygieneregelungen statt.

Informationen im Detail:

Ab dem 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 kommt für alle Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) Stufe 4 des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“ zur Anwendung. Dies bedeutet konkret:

Der Distanzunterricht tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts.

In den Berufsschulen findet der Distanzunterricht zu den im Stundenplan ursprünglich geplanten und den Betrieben kommunizierten Zeiten statt, um auf Seiten beider dualer Partner Planungssicherheit herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Zeit von den Betrieben freigestellt.

– Ganztagsangebote werden ausgesetzt. Das frei werdende Personal kann an diesen Schulen zur Betreuung in den Klassenstufen 5 und 6 eingesetzt werden.

– Die im Rahmen des Distanzunterrichts von der Schülerin oder dem Schüler er-brachten Leistungen sowie die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten sind für die Leistungsbewertung nach § 73 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes maßgebend.

– Während des Distanzunterrichts besteht für die Schülerinnen und Schüler Schul-pflicht sowie für die Lehrkräfte Dienstpflicht.

– Die von der Schule getroffenen Absprachen für eine gelingende Kommunikation mit Schülerinnen, Schülern und Eltern sind zu beachten.

– Im Falle von ausschließlichem Distanzunterricht finden Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die für Januar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z. B. Klausuren in Q1 und Q3, die in die Abiturnote einfließen), ab dem 11. Januar 2021 geschrieben werden können, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.

– Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr können, da sie im Wesentlichen informatorischen Charakter haben, auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht zum 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt werden.

Die Betriebspraktika an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.

– Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.

– An Schulen für Kranke sowie an Schulen, Zweigen, Klassen oder Abteilungen mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie für Internatsschülerinnen und Internatsschüler an Förderschulen findet die Regelung für die Jahrgänge 1 – 6 Anwendung, da bei ihnen von einem erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ausgegangen wird. Für die übrigen Förderschulformen (Hören, Sehen, Sprachheilförderung und Lernen) gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für allgemeine Schulen. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten Präsenzunterricht unter Wahrung der Abstandsregelungen.

– Für die Ersatzschulen gilt, dass der Erlass „Stufenregelung Leitfaden Schulbtrieb“ vom 14. Dezember 2020 (Az. 816.200.000-228) keine Anwendung findet.

 

Unterricht in den Abschlussklassen

Der Unterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie der Schulen für Erwachsene erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht.

–   Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls müssen die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht werden. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.

–   Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden. Beachten Sie hierzu die klassenspezifischen Informationen  durch Ihre Klassenlehrer*in  und die Informationen auf moodle.

 

U. Stauch-Schauder

Oberstudiendirektorin